Kursinhalte und Teilnahmevoraussetzungen
    zum Abschluss Ihrer Fachlehrerausbildungen


    In Verbindung mit einem staatlich zugelassenem Fernunterrichtswerk bilden wir Sie in vier Präsenzseminaren (Textverarbeitung) bzw. in drei Präsenzseminaren (Kurzschrift) zur/zum Lehrer(in) für Textverarbeitung oder zur/zum Lehrer(in) für Kurzschrift aus.

    Zu Beginn der Ausbildung brauchen Sie folgende Grundkenntnisse:
     

    • Textverarbeitung: Sie sollten etwa 200 Anschläge in der Minute schreiben und die genormten Schreib- und Anordnungsregeln kennen. Sie sollten Grundkenntnisse in der Arbeit am PC haben. (Stenografische Fähigkeiten helfen Ihnen, sind aber nicht Voraussetzung.)

    • Kurzschrift: Sie müssen sich in der Unterstufe der DEK, der Verkehrsschrift, auskennen. Idealerweise bringen Sie auch Kenntnisse in der Oberstufe mit. Sie sollten etwa 120 Silben in der Minute stenografieren können.

      Da beide Fernstudiengänge in elektronischer Form durchgeführt werden, sind ein Internetzugang sowie ein persönliches E-Mail-Konto Teilnahmevoraussetzung.

    Die Ausbildung in den beiden Fächern (Kurzschrift und Textverarbeitung) können Sie i. d. R. nicht gleichzeitig belegen, da sich die Seminarveranstaltungen überlappen. Die Ausbildung dauert für jedes Fach etwa zwölf Monate. Sie können sie aber auch ohne Weiteres ausdehnen, falls das aus Ihrer Sicht ratsam erscheint.

    Zur staatlichen Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • mindestens das Abschlusszeugnis der Realschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis vorweisen können,
    • eine einschlägige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben ODER eine mindestens fünfjährige  entsprechende Tätigkeit nachweisen können ODER
    • Student(in) oder Hochschulabsolvent(in) sind.
       
    • Bei der Meldung zur Prüfung ist nachzuweisen, dass Sie sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben. Dazu ist die Teilnahme an den Präsenzseminaren erforderlich. Ferner müssen Sie zum Zeitpunkt der Prüfungszulassung mindestens zehn der zwölf Fernlehrbriefe des Studienmaterials zur Korrektur eingesandt haben.
    • Sofern Sie nicht hauptberuflich Lehrer oder Lehramtsanwärter sind, müssen Sie ausreichende Unterrichtserfahrung nachweisen. Dies kann auch erfolgen, indem Sie einige Stunden im Unterricht des infrage kommenden Faches hospitiert haben. 

    Details zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung.

    Falls Sie einige dieser Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie eine Prüfung als Unterrichts- oder Übungsleiter ablegen.

    Weitere Auskünfte finden Sie im Infoblatt Textverarbeitung bzw. im Infoblatt Kurzschrift.

    Unsere Geschäftsstelle erreichen Sie unter:

    Ausbildungsinhalte:

    Zur Ausbildung zum Lehrer der Textverarbeitung gehören einerseits pädagogisches und methodisches "Handwerkszeug" des Fachlehrers, andererseits die gründliche Kenntnis der Techniken der Textverarbeitung in Theorie und Praxis:
     

    • Einblick in die allgemeine Pädagogik
    • Praxis des Textverarbeitungsunterrichts (Fachdidaktik, Methodik)
    • Grundlagen der Informationsverarbeitung
    • Umgang mit dem Computer: Hardware, Software (für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationstechniken)
    • Gestaltung von Dokumenten (Layout)
    • Arbeitserleichterung durch Textorganisation (Bausteinverwaltung, Serienbriefe etc.)
    • Textverarbeitung unter den Gesichtspunkten von Sprache, Umweltschutz und Arbeitsmedizin
    • Texterfassung bis zu 240 Anschlägen je Minute

    Zur Ausbildung zum Lehrer der Kurzschrift gehören einerseits pädagogisches und methodisches "Handwerkszeug" des Fachlehrers, andererseits die gründliche Kenntnis der Deutschen Einheitskurzschrift in Theorie und Praxis:
     

    • Einblick in die allgemeine Pädagogik
    • Praxis des Kurzschriftunterrichts (Fachdidaktik, Methodik)
    • Allgemeine Kurzschriftlehre (Grundlagen für den Bau von Kurzschriftsystemen)
    • Einblick in die Entwicklung der Kurzschrift von der Antike bis heute (Kurzschriftgeschichte)
    • Stenografische Systemtheorie
    • Exakte Kenntnis der DEK-Verkehrsschrift, Beherrschung der Eilschrift und Einblick in die Redeschrift
    • Kurzschriftliche Texterfassung in einer Geschwindigkeit von 150 Silben je Minute

    Anmeldung:

    Vorbereitungsseminare Kurzschrift
    Fernstudium Kurzschrift

    Ausbildungsvertrag Textverarbeitung